
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
In älteren Arbeitsverträgen ist häufig vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann. Das entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist, die bis 1994 gegolten hat. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass an die Stelle der Kündigungsfrist, die aufgrund der damaligen Rechtslage vereinbart wurde, die neuen Kündigungsfristen getreten sind.
Im entschiedenen Fall konnte der beklagte Arbeitgeber die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 5 Monaten zum Monatsende aussprechen, obwohl im Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartal vereinbart worden war. Beachten Sie bei Kündigung die unter Umständen längeren gesetzlichen Kündigungsfristen, damit die Kündigung fristgerecht erfolgt.