Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erziehungsurlaub ohne Einfluss auf Sozialpläne

Die Inanspruchnahme eines Erziehungsurlaubs darf sich nicht negativ auf die Abfindung durch einen Sozialplan auswirken, der auch die Beschäftigungsdauer berücksichtigt.

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigt, hat er einen weiten Ermessensspielraum bei der individuellen Höhe einer Abfindung. So ist unter anderem in einem Sozialplan auch eine Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer zulässig, auch wenn ein Sozialplan vor allem eine Überbrückungsfunktion für die Zukunft haben soll.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist es allerdings nicht zulässig, den Erziehungsurlaub von der Beschäftigungsdauer auszunehmen, auch wenn der Betriebsrat einer solchen Regelung im Sozialplan zugestimmt hat. Der Senat hob damit das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auf, da die Richter der Meinung sind, dass ein solcher Abzug gegen den grundgesetzlich verankerten Schutz von Ehe und Familie verstößt. Die in den Erziehungsurlaub fallenden Zeiten sind also als normale Beschäftigungsdauer anzurechnen, die somit als ununterbrochen gilt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12