
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Eine Gehaltsabrechnung ist kein anspruchsbegründendes Schuldanerkenntnis. Dafür bedarf es nämlich der Einhaltung der Schriftform, also auch einer eigenhändigen Unterschrift. Fehle diese, könne nicht von der Neubegründung eines Schuldanspruches gegenüber dem Aussteller ausgegangen werden.
Nach Auffassung der Richter kommt jedoch auch kein deklaratorisches, formfreies, Schuldanerkenntnis in Betracht. Regelmäßig dienen Gehaltsabrechnungen nicht der abschließenden Festlegung von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Vielmehr soll der Arbeitnehmer einen Nachweis über die Berechnungsgrundlage seines Gehaltes erhalten. Das Gericht wies daher den Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen in der Gehaltsabrechnung zu hoch ausgewiesenen Urlaub ab.