Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Keine Arbeitnehmerhaftung für Auftragsstornierung

Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.

Nachdem ein Monteur beim Kunden ein Gerät als irreparabel deklariert hatte, dieses mitnahm und dann selbst repariert und verkauft hat, kündigte der Kunde einen Großauftrag gegenüber dem Arbeitgeber des Monteurs. Der wiederum kündigte seinem Mitarbeiter fristlos und forderte zudem Schadenersatz für den durch die Vertragskündigung entgangenen Gewinn. Das Landesarbeitsgericht Köln ist aber der Meinung, dass die Vertragskündigung für den Arbeitnehmer nach der Lebenserfahrung nicht vorhersehbar war. Somit kann der Arbeitgeber von dem gekündigten Mitarbeiter auch nicht den Gewinn verlangen, der ihm durch die Auftragskündigung entgeht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-83 drtm-bns 2025-04-28