Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten

Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.

Der Arbeitgeber kann Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Geschäftsreise mit 25 % pauschal versteuern, soweit er die zulässigen Pauschbeträge um nicht mehr als 100 % überschreitet. So können Höherverdienende Lohnsteuer sparen. Nach den Lohnsteuerrichtlinien dürfen Sie die einzelnen Aufwendungsarten wie Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft in einer Gesamtrechnung zusammenfassen.

Eine Vereinbarung über eine Umwandlung von Arbeitslohn muss vor Antritt der Reise getroffen worden sein, nachträgliche Vereinbarungen sind nicht möglich. Der umgewandelte Arbeitslohn bleibt sozialversicherungspflichtig, d. h., zur pauschalen Lohnsteuer von 25 % sind zusätzlich Sozialabgaben zu entrichten. Der Arbeitgeber kann aber die höhere Reisekostenerstattung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zahlen, dann führt die Pauschalierung der Lohnsteuer auch zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13