Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Waren- und Benzingutscheine für Mitarbeiter

Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.

Gibt der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter Benzingutscheine aus, die an einer fremden Tankstelle einzulösen sind, so kann es sich um einen steuerfreien Sachbezug handeln. Voraussetzung ist, dass die Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wird. Lautet der Gutschein zum Beispiel über 38 l Superbenzin, so kommt es auf die Tankstellenpreise am Tag der Ausgabe des Gutscheins an.

Der Gutschein darf keine Betragsangaben enthalten, zum Beispiel "38 l Superbenzin, höchstens 44 Euro". Ein Sachbezug ist auch nicht über eine Tankkarte möglich, wenn der Arbeitnehmer den 44 Euro übersteigenden Betrag hinzuzahlen muss.

Völlig anders ist die Situation, wenn der Gutschein an einer Betriebstankstelle eingelöst werden kann. Dann kann der Gutschein über einen Euro-Betrag lauten, der Zufluss erfolgt erst mit der Einlösung des Warengutscheins. Auch kommt der Rabattfreibetrag zur Anwendung.

 
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