Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Arbeitgeber bezahlt Strafzettel

Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.

Bisher galt der eherne Grundsatz, dass der Arbeitgeber nicht Strafen der Mitarbeiter bezahlen darf, weil dies mit dem Strafzweck nicht zu vereinbaren ist. Das gilt umso mehr, wenn die Strafen auch noch von der Steuer abgesetzt werden sollen. Interessant ist daher ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der einem Arbeitgeber erlaubt hat, Verwarnungsgelder für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs betrifft jedoch einen Sonderfall: Es ging um den Mitarbeiter eines Paketzustelldienstes. Stellt dieser sein Fahrzeug im Halteverbot ab, um ein Paket auszutragen, so handelt er ganz überwiegend im betrieblichen Interesse. Dann darf der Arbeitgeber das Verwarnungsgeld für seinen Mitarbeiter bezahlen, und es handelt sich nicht um Arbeitslohn. Diese Entscheidung kann also nicht verallgemeinert werden, sondern es handelt sich um einen Ausnahmefall.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-83 drtm-bns 2025-04-28