
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm wurde die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen nun endgültig abgeschafft. Anders als ursprünglich geplant und angekündigt läuft die Übergangsfrist, bis zu der schon vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf eine Abfindung nach altem Recht steuerfrei ausgezahlt werden können, ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2007. In diesem Fall bleibt die Abfindung bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei. Gleiches gilt für Ansprüche aus Arbeitsgerichtsverfahren, die vor dem 1. Januar 2006 entschieden oder anhängig waren und für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, die dem Empfänger vor dem 1. Januar 2008 zufließen.