Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Aufteilung von Reisekosten einer Mitarbeitertagung

Reisekosten für eine Mitarbeitertagung mit touristischem Anteil sind in einen steuerpflichtigen privaten und einen steuerfreien beruflichen Anteil aufzuteilen.

Werden Mitarbeitertagungen an touristisch interessanten Orten durchgeführt und enthält das Programm Zeit für touristische Aktivitäten, so kommt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine Aufteilung der Reisekosten in Betracht. Ein Teil der Reisekosten können steuerpflichtige Zuwendungen an die Mitarbeiter sein. Aufteilungsmaßstab sind die Zeitanteile der Reisezeit mit Vorteilscharakter zu der mit betrieblichem Charakter (Fortbildungsveranstaltung). Die Kosten für den privaten Anteil werden anhand der Gesamtkosten der Reise geschätzt. Allerdings kann eingewendet werden, dass die tatsächlichen Kosten für den privaten Teil den Wert der Reise übersteigen. Den entsprechenden Nachweis muss aber der Mitarbeiter bzw. der Arbeitgeber führen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-83 drtm-bns 2025-04-28