Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung

Die verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung ist normalerweise ein geldwerter Vorteil - aber nur, wenn die Miete noch unterhalb der Untergrenze des örtlichen Mietspiegels liegt.

Überlässt der Arbeitgeber verbilligt eine Dienstwohnung an einen Mitarbeiter, so nimmt das Finanzamt in Höhe des Unterschiedsbetrags zur ortsüblichen Miete einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil an. Der Bundesfinanzhof hat jedoch einschränkend hierzu festgestellt, dass kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, wenn die Miete innerhalb der Mietspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt. Sie können also bei der Festlegung der vom Mitarbeiter zu zahlenden Miete an die unterste Grenze des Mietspiegels gehen, ohne dass das Finanzamt einen geldwerten Vorteil versteuern darf. Daraus ergeben sich interessante Möglichkeiten zur Steuergestaltung.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13