Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Minijobs in Privathaushalten

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.

Wer Minijobber im Privathaushalt beschäftigt hat, musste bisher den dienstbaren Geist sowohl bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) als auch bei der zuständigen Unfallkasse bzw. dem Gemeindeunfallversicherungsverband anmelden. Dieses Verfahren ist jetzt vereinfacht worden. Mit der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren sind auch die Meldepflichten gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfüllt.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt seit Jahresanfang 1,6 % des Arbeitsentgelts - ihn hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Zusammen mit den Beiträgen von jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung, der Pauschalsteuer von 2 % und der Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung von 0,1 % ergibt sich eine Arbeitgeberbelastung von insgesamt 13,7 %.

Die Abgaben werden zweimal jährlich zum 15. Januar und zum 15. Juli per Lastschrift eingezogen - in 2006 erstmals am 17. Juli, da der 15. Juli auf einen Samstag fällt. Der Haushaltsscheck-Vordruck steht unter http://www.minijob-zentrale.de zur Verfügung. Bei einem Arbeitsentgelt über 400 Euro ist die Haushaltshilfe weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden, es sind auch weiterhin die Beiträge dorthin abzuführen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12