
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Arbeitgeber haftet für die richtige Abführung der Lohnsteuer. Ist er unsicher, wie eine Vorschrift über die Lohnsteuer anzuwenden ist, so kann er sein Betriebsstättenfinanzamt um Auskunft bitten. Diese Auskunft muss erteilt werden. Macht der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so kann er sich nicht auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum berufen, sondern er muss im Wege der Arbeitgeberhaftung zahlen. Die erteilte Auskunft, selbst wenn sie falsch ist, bindet das Finanzamt.