
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Gewähren Sie Ihrem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt dieser keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil, da der Arbeitnehmer mit der Kapitalnutzung nicht mehr als das erhält, was er für dasselbe Entgelt, also die gleichen Zinsen, auch von Dritten hätte erlangen können. Ohne Vorteil fehlt es jedoch an einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers. Für die Frage der Marktüblichkeit ist auf den Zinssatz für vergleichbare Darlehen abzustellen, die Banken ihren Kunden gewähren.