Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern

Die unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern kann ausnahmsweise auch im ganz überwiegend betrieblichen Interesse liegen und ist dann kein steuerpflichtiger Sachbezug.

Die unentgeltliche Überlassung von Mahlzeiten stellt grundsätzlich einen Sachbezug dar, der der Lohnsteuer unterliegt. Dabei ist auf Steuerbefreiungstatbestände und die gesetzliche Sachbezugsfreigrenze zu achten. Ausnahmsweise handelt es sich nicht um einen Sachbezug, wenn eine Gesamtwürdigung aller Umstände im Einzelfall ergibt, dass der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine Verköstigung seiner Mitarbeiter in seinem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse getätigt hat. Dies setzt voraus, dass die Speisen und Getränke anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes aus durch den Arbeitsablauf bedingten Gründen unentgeltlich überlassen werden. Es muss sich dabei um einen innerhalb einer kurzen Zeit zu erledigenden oder unerwarteten Arbeitsanfall handeln, sodass die Überlassung der Mahlzeit der Beschleunigung des Arbeitsablaufs dient.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-83 drtm-bns 2025-04-28