Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Parkplatzgestellung an Mitarbeiter bleibt steuerfrei

Trotz eines anderslautenden Urteils bleibt die Finanzverwaltung dabei, dass die Parkplatzgestellung an Mitarbeiter steuerfrei ist.

Das Finanzgericht Köln hatte entschieden, dass die unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat umgehend widersprochen: Stellplätze, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sind generell nicht zu besteuern. Die Oberfinanzdirektion Münster hat nun nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Auch die Einführung des Werkstorprinzips ab dem Kalenderjahr 2007 führt zu keiner anderen Auffassung.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12