Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Warengutschein statt Urlaubsgeld

Damit die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn funktioniert, darf der Barlohnanspruch gar nicht erst entstehen.

Damit für die Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto übrigbleibt, hatte ein Möbelhandel eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen: Jeder Mitarbeiter konnte sich auf Wunsch seinen tariflichen Urlaubsgeldanspruch als Warengutschein auszahlen lassen. Dieser sollte dann als Personalrabatt gelten und zumindest bis zur gesetzlichen Grenze steuerfrei sein.

Doch das Finanzamt wollte das so nicht akzeptieren und hat vom Bundesfinanzhof recht bekommen. Denn die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet, also erst gar kein Barlohnanspruch entsteht. Verzichtet er aber nur auf die Auszahlung eines bereits entstandenen Barlohnanspruchs, gibt es dafür keinen Steuervorteil.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13