
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Gesetzgeber denkt sich immer wieder neue Vorschriften zur Bekämpfung der Schwarzarbeit aus - oft mit eher durchwachsenem Erfolg. Trotzdem müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in bestimmten Wirtschaftszweigen ab dem 1. Januar 2009 einige zusätzliche Pflichten beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden:
Sofortmeldepflicht: Arbeitgeber müssen nun den Tag des Beginns eines Be-schäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) melden. Die Sofortmeldung muss den Familien- und die Vornamen des Beschäftigten, soweit bekannt seine Versicherungsnummer (ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwendigen Angaben), die Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten.
Mitführungs- und Vorlagepflicht: Für Arbeitnehmer ist die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises weggefallen. Dafür sind Arbeitnehmer und Selbständige bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen jetzt verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.
Hinweispflicht: Der Arbeitgeber muss jeden seiner Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht hinweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufbewahren und auf Verlangen bei Prüfungen vorlegen.
Von diesen neuen Pflichten sind die folgenden Wirtschaftszweige betroffen:
Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft