Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Private Nutzung eines Werkstattwagens

Die 1 %-Regelung gilt nicht für ein Fahrzeug, das nur für den Transport von Gütern bestimmt ist.

Der Bundesfinanzhof hat im Fall eines Werkstattwagens entschieden, dass die 1 %-Regelung nicht für ein Fahrzeug gilt, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke eingesetzt hat, muss im Einzelfall festgestellt werden. Dabei trägt das Finanzamt die Feststellungslast und kann sich nicht auf den sogenannten Beweis des ersten Anscheins berufen. Damit entfällt auch die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs, um die Anwendung der 1 %-Regelung zu vermeiden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13