Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verlängerung des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate

Durch die beiden Konjunkturpakete wurden die Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erheblich flexibilisiert.

Seit der Änderung durch das Konjunkturpaket II ist die Kurarbeit befristet bis Ende 2010 für bis zu 24 Monate möglich. Ab dem siebten Monat erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe. Für die Berechnung der Sechs-Monats-Frist genügt es, wenn im Unternehmen überhaupt Kurzarbeit durchgeführt wurde. Damit zählen auch Zeiträume vor dem Inkrafttreten der erweiterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Werden Auszubildende übernommen, so können sie auch direkt in Kurzarbeit gehen, sofern für ihren Betriebsteil Kurzarbeit beantragt worden ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13