Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Volle Sozialversicherungspflicht von Auszubildenden

Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.

Auszubildende unterliegen generell der vollen Sozialversicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn ihre Ausbildungsvergütung unter der Geringfügigkeitsgrenze oder in der Gleitzone liegt. Ein Anspruch darauf, keine Beiträge oder zumindest geringere Beiträge zur Sozialversicherung entrichten zu müssen, bestehe nicht, weil die Auszubildenden in erster Linie einen Beruf erlernen sollen und ihre Arbeitsleistung nicht der eines voll ausgebildeten Arbeitnehmers entspricht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sieht daher keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung in der generellen Versicherungspflicht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13