Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit

Arbeitgeber haben die Wahl zwischen der Anwendung der Sachbezugswerte und dem Ansatz der tatsächlichen Werte.

Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil zur Mahlzeitengestellung bei einer Auswärtstätigkeit gefällt, das im Widerspruch zu den Lohnsteuer-Richtlinien steht. Die Finanzverwaltung stellt es nun dem jeweiligen Betrieb frei, welche der beiden Verfahrensweisen er anwenden möchte. Gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien gilt für solche Mahlzeitengestellungen nichts anderes als für normale Mahlzeitengestellungen auch: Der amtliche Sachbezugswert ist anzuwenden, und die Leistung ist nicht steuerfrei.

Folgt man dagegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs, sind für diese Mahlzeiten nicht die Sachbezugswerte, sondern die tatsächlichen Werte anzusetzen. Davon ist dann ein Betrag in Höhe der amtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei und auch in dieser Höhe nicht für die Freigrenze 44 Euro pro Monat für Sachbezüge zu berücksichtigen. Ob der Arbeitgeber die Mahlzeit direkt stellt oder einen Zuschuss dafür gewährt, führt in der Summe zum selben Ergebnis.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-83 drtm-bns 2025-04-28