Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Mahlzeitengestellung im betrieblichen Interesse

Weil die gemeinsame Mahlzeit der Kindergartenerzieher mit ihren Schützlingen pädagogischen Zwecken dient, zählt sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ist ein Finanzgericht zu der Ansicht gelangt, dass die Mahlzeitengestellung im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. In der Folge unterliegen die Mahlzeiten nicht als Sachbezug der Lohnsteuer. Diesmal ging es um die Betreuer in einem Kindergarten. Dass sie gemeinsam mit den Kindern die Mahlzeiten einnehmen, dient vor allem pädagogischen Gründen und der Betreuung der Kinder. Demgegenüber tritt das private Interesse der Betreuer an der Einnahme von Mahlzeiten in den Hintergrund, denn sie können nicht frei wählen, ob sie an dem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12