Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025

Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.

Das Bundesfinanzministerium hat im Januar die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt gegeben, wie Sachentnahmen für den Eigenverbrauch auch genannt werden. Die Pauschbeträge werden jedes Jahr neu festgesetzt und dabei an die Preisentwicklung für Nahrungsmittel und Getränke angepasst. Mit den Pauschbeträgen können Warenentnahmen für den Eigenverbrauch monatlich pauschal erfasst werden, was gegenüber der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen eine deutliche Erleichterung darstellt, allerdings auch zu einer etwas höheren Steuerlast als bei einer individuellen Erfassung führen kann. Zu- und Abschläge zur Anpassung an individuelle Verhältnisse sind dabei nicht zulässig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12