
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wegen der inflationsbedingt hohen Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr war bereits absehbar, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte im kommenden Jahr deutlich steigen würden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun den Referentenentwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen veröffentlicht, aus dem sich die voraussichtlichen Werte für 2025 ergeben.
Die den Werten für 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 lag im Bundesdurchschnitt bei 6,44 %. Das sind über zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Nachdem die Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland nun vollzogen ist, wird bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal nicht mehr zwischen West- und Ostdeutschland unterschieden. Wie bisher schon bei der Krankenversicherung gelten die Werte damit bundeseinheitlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um 6.000 Euro auf 96.600 Euro (8.050 Euro mtl.).
In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Bemessungsgrenze um 7.200 Euro auf 118.800 Euro (9.900 Euro mtl.).
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um happige 4.050 Euro auf 66.150 Euro (5.512,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze steigt sogar um 4.500 Euro, und liegt dann bei 73.800 Euro im Jahr (6.150,00 Euro mtl.).
Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für den Mindestbeitrag von freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 44.940 Euro im Jahr (3.745 Euro mtl.).