Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist individuell abzurechnen

Eine pauschale Abgeltung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist anders als die Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit nicht steuerfrei.

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn sie für die individuell geleistete Arbeit gezahlt und damit einzeln abgerechnet werden. Eine monatliche Pauschale für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erfüllt diese Voraussetzung nach Überzeugung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht, selbst wenn sie niedriger ausfällt als der Anspruch, der sich aus einer Einzelabrechnung ergeben würde. Zulässig wäre eine Pauschale allenfalls dann, wenn sie nur als Vorauszahlung auf eine spätere Endabrechnung der tatsächlich geleisteten Arbeit gezahlt wird.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12