Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anforderungen an ein Ehegattenarbeitsverhältnis

Über die Arbeitszeiten im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses sind für eine steuerliche Anerkennung nicht zwingend detaillierte Aufzeichnungen notwendig.

Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen kommt es entscheidend darauf an, ob der Vertrag und sonstige Randbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Die Anforderungen an entsprechende Nachweise müssen aber im Rahmen bleiben. Was fremde Dritte einander nicht zumuten, müssen sich Angehörige nicht antun, meint der Bundesfinanzhof. Aufzeichnungen über die Arbeitszeit (Stundenzettel etc.) dienen daher lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen aber nicht zwingend erforderlich. Somit sind Unklarheiten bei der Wochenarbeitszeit für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses unschädlich, wenn die konkrete Arbeitszeit des Angehörigen von den beruflichen Erfordernissen des Arbeitgebers abhängt und Unklarheiten deshalb auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses und nicht auf eine unübliche Gestaltung zurückzuführen sind.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12