Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Nachweis des Corona-Bonus

In einer FAQ zum Thema Corona beantwortet das Bundesfinanzministerium neben vielen anderen Fragen auch, wie Arbeitgeber die Steuerfreiheit einer Corona-Sonderzahlung nachweisen müssen.

Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Website einen Frage-und-Antwort-Katalog zu zahlreichen steuerlichen Themen rund um Corona bereit, der immer wieder aktualisiert wird. Darin geht es auch um den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 steuerfrei zahlen können. Das Ministerium erklärt darin, dass für die Steuerfreiheit aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen und Erklärungen erkennbar sein muss, dass es sich um den steuerfreien Corona-Bonus handeln soll und die dafür geltenden Voraussetzungen eingehalten werden.

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Der Zusammenhang der Beihilfen und Unterstützungen mit der Corona-Krise kann sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Tarifverträgen, einer Betriebsvereinbarung oder aus Erklärungen des Arbeitgebers ergeben. Als Erklärungen des Arbeitgebers werden zum Beispiel individuelle Lohnabrechnungen oder Überweisungsbelege anerkannt, in denen die Corona-Sonderzahlungen als solche ausgewiesen sind.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12