
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Werbemietvertrag kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof ein Urteil des Finanzgerichts Münster bestätigt und festgestellt, dass eine überwiegend eigenbetriebliche Veranlassung der Zahlung regelmäßig ausscheidet, wenn das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen ist.
Der Bundesfinanzhof hat jedoch auch ausdrücklich eingeräumt, dass eine entsprechende Vergütung unter den richtigen Umständen kein Arbeitslohn wäre. Entscheidend ist die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Im Streitfall gab es im Werbemietvertrag mit den Arbeitnehmern keine konkrete Vertragsgestaltung, die die Förderung des Werbeeffekts sichergestellt hätte, beispielsweise durch ein Verbot der Werbung für andere Firmen. Außerdem waren die Mietverträge an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber geknüpft, wurden nur mit Mitarbeitern des Unternehmens abgeschlossen und waren bei der Vergütung offensichtlich auf die Ausreizung der Besteuerungsfreigrenze für sonstige Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände ausgerichtet.