Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vergütung für Werbung am Privatwagen des Arbeitnehmers

Eine monatliche Vergütung für die Anbringung von Werbung für den Arbeitgeber am Privatwagen des Arbeitnehmers ist in der Regel Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.

Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Auch wenn es für die Zahlung einen separaten Mietvertrag über Werbeflächen an den Privatwagen gibt, sieht das Finanzgericht Münster die Zahlung als Arbeitslohn an. Bei Würdigung der Gesamtumstände sei der auslösende Faktor die Stellung der Zahlungsempfänger als Arbeitnehmer und damit im weitesten Sinne deren Arbeitstätigkeit gewesen, weil es keine konkrete Vertragsgestaltung gab, die die Förderung des Werbeeffekts sichergestellt hätte, beispielsweise durch einen werbewirksamen Einsatz des Fahrzeugs oder das Verbot der Werbung für andere Firmen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12