
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Bisher gibt es für Midijobs mit einem monatlichen Lohn zwischen 450 und 850 Euro die Gleitzonenregelung. Zum 1. Juli wird dann zur Entlastung von Geringverdienern die Gleitzone durch einen erweiterten Übergangsbereich von 450 bis 1.300 Euro abgelöst. Dabei bleibt sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge im Übergangsbereich nicht zu niedrigeren Rentenleistungen führen. Im Effekt ergibt sich also für Arbeitnehmer mit einem Monatslohn zwischen 850 und 1.3000 Euro eine gewisse Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, ohne dass sich die zu erwartende Rente reduziert. Eine Ab- und erneute Anmeldung oder Ummeldung für Arbeitnehmer, die mit ihrem Lohn ab dem 1. Juli 2019 erstmals in den Übergangsbereich fallen, ist nicht notwendig. Erst bei der nächsten Entgeltmeldung muss das Kennzeichen für den Übergangsbereich gesetzt werden.