Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Überlassung eines Dienstwagens an Ehegatten mit Minijob

Zwar ist die Überlassung eines Dienstwagens an einen Minijobber ungewöhnlich, aber für das Finanzgericht Köln noch im Rahmen des Fremdüblichen, womit die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs überlassen und der geldwerte Vorteil vom Arbeitslohn des Ehegatten abgezogen wird. Zwar hält das Finanzgericht Köln die Gestaltung bei einem Minijob für ungewöhnlich, doch entsprächen Inhalt und Durchführung des Vertrages noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden. Das Gericht sieht keinen Anhaltspunkt dafür, dass Dienstwagen nur Vollzeitbeschäftigten überlassen werden. Das Finanzamt hat allerdings Revision eingelegt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12