Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Arbeitgeberzuschüsse nach einer Gehaltsreduzierung

Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.

Für bestimmte steuerpflichtige Zuschüsse des Arbeitgebers kann die Lohnsteuer mit einem niedrigen Pauschsteuersatz abgegolten werden. Voraussetzung ist aber, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das Finanzamt wollte daher einem Arbeitgeber die reduzierte Pauschalbesteuerung nicht zugestehen, weil den Zuschusszahlungen eine Lohnherabsetzung vorausgegangen war. Damit seien die Zuschüsse eine Gehaltsumwandlung und keine zusätzliche Leistung. Das Finanzgericht Münster sah das aber anders, denn der Lohnverzicht war ohne Bedingung erfolgt. Daher dürfen beide Tatsachen nicht einfach miteinander verknüpft werden und die Zuschüsse sind steuerbegünstigt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12