Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zuschläge für Bereitschaftsdienst

Aus pauschal gezahlten Zuschlägen für einen Bereitschaftsdienst kann nicht einfach der auf Sonntage und Nachtarbeit entfallende Teil herausgerechnet und als steuerfrei behandelt werden.

Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn vergütet ohne Rücksicht darauf, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. In einem solchen Fall den Teil des Zuschlags herauszurechnen, der auf Sonntage und Nachtarbeit entfällt und als steuerfrei zu behandeln, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht möglich. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden und nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sind.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12