
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Seit 2014 hat der Gläubiger bei einer verspäteten Zahlung Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro zusätzlich zum Ersatz des konkreten Verzugsschadens. Einzige Voraussetzung ist, dass der Schuldner kein Verbraucher ist. Da ein Arbeitgeber diese Voraussetzung in aller Regel erfüllt, ist das Landesarbeitsgericht Köln zu dem Ergebnis gelangt, dass der pauschale Schadensersatz auch bei einer verspäteten Lohnzahlung fällig werden kann. Einen Grund für eine Ausnahme im Arbeitsrecht sah das Gericht nicht. Die Entscheidung ist auch im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestlohnvorgaben von Bedeutung: Da ein gesetzlicher Anspruch auf den Mindestlohn besteht, gerät der Arbeitgeber bei einer Unterschreitung automatisch in Verzug, auch wenn er die im Arbeitsvertrag vereinbarten Zahlungen pünktlich leistet.