Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erstattung einer Monatsfahrkarte bei Auswärtstätigkeit

Die Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt.

Wenn ein Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, ist eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber möglich. Dafür ist jedoch ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich. Anstelle einer Aufteilung der Kosten im Verhältnis dienstlicher zu privaten Fahrten ist aus Vereinfachungsgründen auch die Erstattung der während des Gültigkeitszeitraumes ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine möglich, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären. Die steuerfreie Erstattung ist jedoch maximal in Höhe des tatsächlichen Preises der Monatskarte möglich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12