Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Berechnung von Zuschlägen beim Mindestlohn

Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.

Im Mai hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil des gesetzlichen Mindestlohns sein können. Schon in der Vorinstanz ist aber noch eine andere interessante Frage zum Mindestlohn geklärt worden, nämlich die Berechnung von Zuschlägen bei einem Grundlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Bei den Zuschlägen für Überstunden, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die Berechnung auf der Grundlage des niedrigeren Grundlohns demnach zulässig. Anders sieht es bei den Nachtarbeitszuschlägen aus, weil hier das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer zustehende Bruttoarbeitsentgelt vorschreibt, und das sei nun einmal der gesetzliche Mindestlohn.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12