Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Die Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben ist kein normaler Arbeitslohn mehr.

Nachdem der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden hatte, dass sich die Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers dessen noch nicht genommene Urlaubstage auszahlen lassen können, hat auch das Bundesarbeitsgericht vor Kurzem entschieden, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ein reiner Geldanspruch ist, der vererbbar ist. Die Sozialversicherungsträger halten bei solchen Zahlungen vorerst weiter an ihrer bisherigen Auffassung fest, dass solche Zahlungen nicht zum sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt gehören. Steuerpflichtig sind die Zahlungen aber sehr wohl, allerdings beim Erben, weswegen der Arbeitgeber bei der Auszahlung auch die ELStAM des Erben für den Lohnsteuerabzug zugrunde legen muss.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12