
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Für verschiedenartige Bezüge bei einem Arbeitgeber hatte die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen eine Nichtbeanstandungsregelung zum Lohnsteuerabzug geschaffen. Diese Regelung galt bisher nur bis Ende 2015. Weil zu diesem Sachverhalt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aber eine gesetzliche Regelung bereits in Arbeit ist, hat die Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen die Nichtbeanstandungsregelung für das Kalenderjahr 2016 verlängert. Entsprechend kann der Arbeitgeber solche Bezüge weiterhin wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen behandeln und die abgerufenen ELStAM nur für einen der gezahlten Bezüge anwenden. Für den anderen Bezug ist die Steuerklasse VI ohne weiteren Abruf von ELStAM zu Grunde zu legen.