Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abgrenzung zwischen Betriebs- und Werbeveranstaltung

Ob eine Veranstaltung ganz überwiegend im Interesse des Unternehmens liegt oder eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung ist, hängt entscheidend davon ab, ob daran weit überwiegend externe Gäste teilnehmen.

Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, während bei einer Werbeveranstaltung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers kein Arbeitslohn vorliegt. Laut dem Finanzgericht Baden-Württemberg hängt die Abgrenzung einer betrieblichen Repräsentationsveranstaltung zu einer Betriebsveranstaltung primär davon ab, ob an ihr weit überwiegend Geschäftspartner und andere externe Gäste teilnehmen, und ob deren Anwesenheit im Vordergrund steht. Ist das - wie im Streitfall - nicht so, handelt es sich um eine steuerpflichtige Betriebsveranstaltung.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-83 drtm-bns 2025-03-12