
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Deutsche Steuerberaterverband hat bei der Minijob-Zentrale zur Meldung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nachgefragt. Bis zum 30. Juni 2014 gilt demnach: Hat der Arbeitgeber bei der Erhöhung des Entgelts vom Arbeitnehmer einen fristgerechten Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erhalten, dies bislang jedoch nicht der Minijob-Zentrale gemeldet, muss diese fehlende Meldung nicht nachgeholt werden. Der Arbeitnehmer ist dennoch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ab dem 1. Juli 2014 muss der Arbeitgeber aber für neue Minijobs und bei Gehaltserhöhungen den Eingang des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale anzeigen. Bei verspätet angezeigten Befreiungsanträgen gilt sonst die Versicherungspflicht bis zum Tag vor Wirksamkeit der Befreiung.