Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.

Ein ansonsten inhaltlich einwandfreies Fahrtenbuch gilt nicht mehr als ordnungsgemäß, wenn es erst im laufenden Jahr begonnen wird, nachdem zuvor die 1 %-Regelung angewandt wurde. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der nach der Änderung seiner familiären Situation zur Fahrtenbuchmethode gewechselt hatte. Zwar stellt das Finanzgericht fest, dass es nicht an die Vorgabe der Finanzverwaltung gebunden ist, nach der während des Kalenderjahrs das Verfahren nicht gewechselt werden darf, aber die Richter sind auch der Auffassung, dass ein Fahrtenbuch für ein ganzes Kalenderjahr geführt werden muss, damit es als ordnungsgemäß gelten kann. Gegen das Urteil ist jetzt Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13