Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Ergänzung: Sachbezugswerte 2012

In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro.

Die letzte Ausgabe enthält einen Druckfehler bei den Sachbezugswerten 2012: Bitte beachten Sie, dass der kalendertägliche Sachbezugswert 2012 für ein Frühstück nicht 1,60 Euro, sondern unverändert nur 1,57 Euro beträgt.

Außerdem führen die Rundungsregeln dazu, dass in diesem Jahr noch ein zusätzlicher Tageswert zu berechnen ist. Die Sachbezugswerte werden nämlich jedes Jahr neu in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt, die allerdings jeweils nur die Sachbezugswerte für einen Monat nennt. Für freie Verpflegung werden dabei nicht nur der Gesamtbetrag (219 Euro in 2012) sondern auch die drei Teilbeträge für Frühstück (47 Euro in 2012) sowie Mittag- und Abendessen (jeweils 86 Euro in 2012) ausgewiesen.

Daneben enthält die Verordnung auch noch eine Anleitung zur Berechnung der Tageswerte. Dafür müssen die Monatswerte durch 30 geteilt und dann kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Weil in diesem Jahr bei der Berechnung der Tageswerte alle drei Teilbeträge (1,57 Euro für ein Frühstück, 2,87 Euro für ein Mittag- oder Abendessen) aufgerundet werden müssen, führt deren Addition zu einem Rundungsfehler. Für die Komplettverpflegung mit einem Frühstück, Mittagessen und Abendessen an einem Tag ist also nicht die Summe der Einzelbeträge (1,57 + 2,87 + 2,87 = 7,31) anzusetzen, sondern ein Dreißigstel des Gesamtmonatsbetrags (219 : 30 = 7,30). Zudem ist bei der Division des Gesamtbetrags in diesem Jahr gar keine Rundung notwendig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-83 drtm-bns 2025-03-13