Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer

Durch Abschluss eines neuen Geschäftsführerdienstvertrages wird im Zweifel das alte Dienstverhältnis beendet.

Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass durch den Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages das alte Dienstverhältnis beendet ist. Es spricht zudem für eine Beendigung und gegen ein ruhendes Bestehen Bleiben des Arbeitsverhältnisses, wenn der bisherige Arbeitgeber rechtlich nicht an der neuen GmbH beteiligt ist.

Beispiel: Aus einem Architekturbüro wird eine Bauträger-GmbH ausgegliedert. Das Architekturbüro ist an der neuen GmbH nicht beteiligt. Ein Arbeitnehmer in leitender Position aus dem Architekturbüro wird zum Geschäftsführer der neuen GmbH bestellt. Damit endet sein Arbeitsverhältnis mit dem Architekturbüro beim Abschluss des neuen Geschäftsführerdienstvertrages.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12