Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Reparaturkosten als verdeckte Gewinnausschüttung

Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Werden die Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers mit seinem eigenen Pkw eintrat, von der GmbH übernommen, so sind diese als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen, da es an einer betrieblichen Veranlassung mangelt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der GmbH keine Vergütung vereinbart war. Wurde keine Vergütung vereinbart, liegt kein Dienstvertrag, sondern lediglich ein Auftragsverhältnis vor. Bei einem Auftragsverhältnis werden Aufwendungen nur ersetzt, wenn sie im Zusammenhang mit der Auftragsausführung notwendig waren. Der Motorschaden ist jedoch rein zufällig aufgetreten. Er entstand nicht anlässlich der Dienstreise, sondern weil der Motor alt war. Folglich liegt nur die sogenannte Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos vor. Der Motorschaden ist nicht ersatzpflichtig. Übernimmt die GmbH die Reparaturkosten trotzdem, liegt ein Fall der verdeckten Gewinnausschüttung vor.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12