Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerzinsen vermeiden

Kapitalgesellschaften sollten den Anfall von Steuerzinsen vermeiden, da diese nicht abzugsfähig sind.

Ab 1999 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Steuernachforderungen, Stundungszinsen und Aussetzungszinsen entfallen, soweit solche Zinsen auf die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag erhoben werden. Daher sollten Kapitalgesellschaften den Anfall von Steuerzinsen grundsätzlich vermeiden.

Da hingegen für Kapitalgesellschaften Zinsen für Bankkredite steuerlich abzugsfähig sind, empfiehlt es sich, bei Körperschaftsteuerschulden keinen Stundungsantrag zu stellen. Vielmehr ist es beim derzeitigen Zinsniveau günstiger, die Körperschaftsteuer sofort zu zahlen und dafür notfalls einen Bankkredit aufzunehmen.

 
[mmk]
 
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