
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wenn die Auszahlung von Tantiemen an den Geschäftsführer einer GmbH klar und eindeutig vereinbart wurde, stellt sie keine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Klar und eindeutig ist die Vereinbarung dann, wenn erkennbar ist, dass die Tantiemen auf einer geregelten und tatsächlichen Bemessungsgrundlage ermittelt wurden. Eine solche Bemessungsgrundlage soll das folgende Schema anführen: Einheitsbilanzgewinn + Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Tantiemen. Erfolgt die Bemessung der Tantieme nach diesem Schema, ist es ohne Problem möglich, mit einem GmbH-Geschäftsführer in seinem Anstellungsvertrag eine Tantieme in Höhe von 15 % des Gewinns vor Steuern zu vereinbaren. Von einer unklaren Vereinbarung, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, kann dann nicht die Rede sein.