Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anbietungspflicht bei Geschäftsanteilsübertragung

Die Anbietungspflicht der Geschäftsanteile soll die Mitgesellschafter vor dem Eindringen eines nicht genehmen Gesellschafters schützen.

Sind nach der Satzung einer GmbH die Geschäftsanteile unter den Gesellschaftern ohne Beschränkung abtretbar, besteht hingegen aber gegenüber den Mitgesellschaftern eine Anbietungspflicht, wenn der Anteil an einen außenstehenden Dritten übertragen werden soll, so dient diese Anbietungspflicht allein dem Interesse der Mitgesellschafter. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich vor dem Eindringen eines nicht genehmen neuen Gesellschafters zu schützen.

Eine Nichtbeachtung der Anbietungspflicht kann später in einem Insolvenzverfahren der Verwalter nicht geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafter, zu deren Gunsten die Anbietungsklausel eingefügt wurde, sich nicht gegen die Anteilsübertragung gewandt, sondern den neuen Gesellschafter anstandslos aufgenommen haben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12