Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Überstundenregelungen für Geschäftsführer

Für leitende Angestellte, also auch GmbH-Geschäftsführer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.

Bei leitenden Angestellten findet sich im Anstellungsvertrag häufig die Regelung, dass Überstunden in einem üblichen Umfang mit dem Gehalt abgegolten sind. Auch in Geschäftsführerverträgen finden sich solche Regelungen. Es wird häufig die Frage gestellt, ob eine solche Vereinbarung gültig ist.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht für leitende Angestellte gilt. Die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden kann von leitenden Angestellten überschritten werden. Die Bezahlung der Überstunden richtet sich nach dem Anstellungsvertrag. Dieser kann bestimmen, dass leitende Angestellte oder Geschäftsführer verpflichtet sind, bei Bedarf Überstunden zu leisten. Mit diesem Personenkreis kann auch vereinbart werden, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12