Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Ausländischer Geschäftsführer

Auch wenn sich einzelne Gerichte sträuben, einen Ausländer als Geschäftsführer einer GmbH einzutragen, ist dies prinzipiell auch ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis möglich.

In der Vergangenheit haben verschiedentlich Gerichte die Eintragung eines Ausländers als Geschäftsführer einer deutschen GmbH im Handelsregister mit der Begründung abgelehnt, dass Ausländer, die sich nicht auf die Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht berufen können, nicht zum ständigen Aufenthalt in Deutschland berechtigt seien. Sie könnten daher ihre Aufgaben als Geschäftsführer nicht laufend wahrnehmen.

Demgegenüber hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden: Ausländer, die keiner Visumspflicht unterliegen und sich daher jederzeit bis zu 3 Monaten in der Bundesrepublik aufhalten dürfen, können, ohne dass eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorliegt, in das Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister durfte somit keine Bescheinigung der Ausländerbehörde verlangen, dass der ausländische Geschäftsführer jederzeit in die Bundesrepublik einreisen dürfe. Die privilegierten Staaten ergeben sich aus der Anlage I zur Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-85 drtm-bns 2025-03-12