Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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GmbH-Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

Da es sich beim Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers um einen Dienst- und nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, ist der Geschäftsführer auch kein Arbeitnehmer.

Der Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig kein Arbeitnehmer, befand unlängst das Oberlandesgericht Jena. Der Alleingeschäftsführer einer GmbH hatte Gehaltsansprüche geltend gemacht, die in der Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden waren. Gehaltsansprüche können aber nur Arbeitnehmer geltend machen. Bei dem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Arbeitsvertrag.

Nur in Ausnahmefällen können Schutzvorschriften des Arbeitsrechts auf den Geschäftsführer angewandt werden. So hätte er etwa im Insolvenzrecht eine Arbeitnehmerstellung, wenn er als echter Fremdgeschäftsführer in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis stünde und weisungsgebunden sei. Demnach können Gesellschafter-Geschäftsführer im Insolvenzverfahren keine Gehaltsansprüche als Arbeitnehmer geltend machen.

 
[mmk]
 
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